Einsparpotential

ohne Anspruch auf Vollständigkeit

Landtage

Es ergeben sich folgende statistische Daten für die derzeit 16 Bundesländer:

Land Mandate ohne
Überhang usw.
Einwohner Einwohner
je Mandat
Mandate je
1.000.000 EW
Wahlkreise Listenmandate natürliche
Sperrklausel
Baden-Württemberg 120 10.879.618 90.663 11 70 50 2,00
Bayern 180 12.843.514 71.353 14 90 90 1,11
Berlin 130 3.520.031 27.077 37 78 52 1,92
Brandenburg 88 2.484.826 28.237 35 44 44 2,27
Bremen 83 671.489 8.090 124 0 83 1,20
Hamburg 121 1.787.408 14.772 68 71 50 2,00
Hessen 110 6.176.172 56.147 18 55 55 1,82
Mecklenburg-Vorpommern 71 1.612.362 22.709 44 36 35 2,86
Niedersachsen 135 7.926.599 58.716 17 87 48 2,08
Nordrhein-Westfalen 181 17.865.516 98.705 10 128 53 1,89
Rheinland-Pfalz 101 4.052.803 40.127 25 51 50 2,00
Saarland 51 995.597 19.522 51 0 51 1,96
Sachsen 120 4.084.851 34.040 29 60 60 1,67
Sachsen-Anhalt 91 2.245.470 24.675 41 45 46 2,17
Schleswig-Holstein 69 2.858.714 41.431 24 35 34 2,94
Thüringen 88 2.170.714 24.667 41 44 44 2,27
Mittelwert 109 5.135.980 41.308 37
Summe 1739 82.175.684 660.931

Besonders aussagekräftig sind die Spalten Einwohner je Mandat und Mandate je 1.000.000 EW. Es zeigt sich sehr deutlich, dass sich die kleinen Bundesländer im Verhältnis zur Einwohnerzahl wesentlich mehr Landtagsabgeordnete leisten als die größeren Bundesländer.

Legt man für die neuen Bundesländer für Mandate je 1.000.000 EW einen Richtwert von 15 fest, so ergibt sich eine Ersparnis von fast der Hälfte der Landtagsabgeordneten. Es gibt sich daraus eine geschätzte Ersparnis von jährlich etwa 300 bis 500 Mio. Euro zzgl. der Folgekosten in Form der für die Zukunft wegfallenden Pensionen.

Landesregierungen und Landesverwaltungen

Man muss damit rechnen, dass im Mittel deutlich weniger als die knapp 50% der Landtagsabgeordneten in den anderen Bereichen der Landesverwaltung wegfallen werden, da sich quasi wohl für die heutigen kleineren Bundesländer eine leichte Reduzierung der Aufgabenfelder der Ministerien ergeben wird. So kann also nur von etwas weniger als den 31% der wegfallenden Bundesländer ausgegangen werden.
In der Summe aller Landesregierungen werden jedoch zumindest ein Teil der Ministerposten und deren Mitarbeiter entfallen, weiterhin weitere Angestellte der Landesverwaltung und der Parlamente. Geschätzt könnten so etwa 20 bis 25% dieser Posten wegfallen.

Mittlere Verwaltungsebene

Die heutigen Behörden und weiteren Organe der Mittleren Verwaltungsebene erfüllen heute natürlich auch Aufgaben der Landes- und der kommunalen Ebene. Einsparungen sind hier also in erster Linie nur durch eine Verflachung der Verwaltungshierachien zu erwarten, sprich durch den Wegfall von Mehrfachverwaltung.
Weiterhin entfallen aber u.a. auch die direkt gewählten Bezirkstage in Bayern und Rheinland-Pfalz und in mehreren Bundesländern die Regierungspräsidien als nicht mehr benötigter Kostenfaktor.

Zusammenfassung

Alles in allem ist wohl mittelfristig eine jährliche Kosteneinsparung von mindestens 500 Millionen Euro bis zu mehr als 1 Milliarde Euro möglich.
Ich möchte an dieser Stelle erwähnen und betonen, dass die hier genannten Zahlen nur grob überschlagen und damit nur geschätzt sind.